ACrypt für Windows 95 v3.8b ============================================================ NEU 3.8b: Turbo-Booster: erhöhte Prozess Priorität GOST-Algorithmus NEU 3.7b: merke GUI-Sprache in der Registry c:\temp-Pfad Unabhängigkeit Verfahrens-Optimierung: Geschwindigkeit NEU 3.6: BlowFish Algorithmus NEU 3.5: Info über Prozessfortschritt FF - MehrDateien Operationen Eingabe Dateiname(PFAD!) -> FF -> key -> OK INFO: Attribute der zu bearb. Dateien: lesen/schreiben GOST ist nicht in das GUI integriert: a) umbenennen von acrypt.dll z.b.: bak.dll b) umbenennen von gost.dll zu acrypt.dll c) benutzen der nun neuen "acrypt.dll" mit fester Schlüssellänge: 8 (Zeichen) ============================================================== Das Verschlüsseln von Nachrichten gewinnt immer mehr an Bedeutung. Daher benötigt der Benutzer einfache, sichere Verfahren um Dateien vor Zugriff Unbefugter zu schützen. ACrypt hinterlässt keine Erkennungs- marke. 1. Acrypt ACrypt verschlüsselt zuverlässig Ihre Dateien in einem mehrstufigen Verfahren bekannter Algorithmen (Crypto-Pipelining) bei Eingabe eines Schlüssels. 2. Datei Jetzt können Sie auch beliebige Dateien (Dateigröße >= Größe der zu verschlüsselnde Datei) als Schlüssel verwenden. 3. + 4. Chaos/Chaos2 Verschlüsselung mittels CHAOS Funktion. 5. Blowfish Ein von Bruce Schneier entwickelter 64Bit-Blockchiffrier- Algoritmus: -- schnell -- kompakt -- einfache Operationen: ADD, XOR, Tabellenindizierung mit 32Bit Operanden -- Schlüssellänge bis 448 Bits/ 56 Bytes. 6. GOST Dies ist ein in der UDSSR entwickelter 64Bit-Blockchiffrier- Algoritmus mit 256Bit-Schlüssellänge: -- einfache Prozedur -- 256 Bit Schlüssel mit 610 Bit geheimer Information ... Software Lizenz Vereinbarung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Die Benutzung des Acrypt Programms ist abhängig von Ihrer (hier: "Empfänger\Lizenznehmer" = EM) Zustimmung zu folgenden Punkten: 1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ. Roland Mundloch, (r.m.) gewährt dem EM eine begrenzte,nicht- exclusive, nicht-übertragbare, vorrecht-freie Lizenz um eine Kopie des ausführbaren Software-Codes auf einer einzigen beim EM residierenden CPU\Computersystems benutzen zu dürfen. Alle anderen Rechte werden von r.m. vorbehalten. EM darf nicht vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizensieren, zuweisen, oder das Produkt sonst irgendwie übertragen, einschliesslich von ausgedruckten Texten oder sonstigen gedruckten Materialien. EM darf die Software nicht Reverse Engineeren (~Rückübersetzung) wie z.B. Decompilieren oder Disassemblieren ausser das es eine gesetzliche Bestimmung gibt, die dieses erlaubt. r.m. behält den Titel und die Eigentumsrechte des Programms und dessen Komponenten. 2. WARTUNG. r.m. ist nicht verpflichtet Wartung, Hilfeleistung oder Updates für das Programm zu liefern. Diese Vereinbarung betrifft jede künftige Unterstützung, die von r.m. gewährt wird. 3. GEWÄHRLEISTUNGAUSCHLUSS. Dieses Programm ist vom Empfänger getestet und akzeptiert worden. Es wird gelifert wie es ist ohne irgendeine Gewährleistung. r.m. schliesst weiter jede Gewährleistung, Marktfähigkeit, Gebrauch zu bestimmten Zwecke und Übertretung aus. Das gesamte RISIKO von Benutzung, Leistung und Dokumentation bleibt beim Empfänger. r.m. ist NICHT HAFTBAR für irgendeine Folge von Unfall-, direkten -, indirekten-, speziellen -, strafrechtlichen - oder anders- artigen SCHÄDEN (einschliesslich, ohne Begrenzung: Schäden für ent- gangene Geschäftgewinne, Gechäftsunterbrechnung, Verlust von geschäft- lichen Informationen oder anderweitiger VERLUSTE/Nachteile) die aus dieser Vereinbarung oder der Benutzung oder Unfähigkeit zur Benutzung des Programms entstehen können, auch wenn r.m. auf diese Schadens- möglichkeit aufmerksam gemacht wurde. 4. BESCHRÄNKTE RECHTE Author/Hersteller ist Roland Mundloch, Leinorstrasse 15a, D-85757 Karlsfeld, Bavaria, Germany Empfänger erkennen die Softwarelizenz unter den Bestimmungen der Exportgesetze und Regeln von Deutschland und ihren Berichtigungen an. 5. RECHT. Es gelten die Gesetze und Bestimmungen Deutschlands. Gerichtsstand ist München (in Bayern,Deutschland). 6. GESAMTVEREINBARUNG. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und exklusive Zustimmung zwischen r.m. und dem Empfänger dar, mit Hinsicht auf die oben genannten Bestimmungen und macht alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Übereinkünfte unwirksam. Diese Vereinbarung darf nur mit Zustimmung von r.m. verändert werden! Registrierung: siehe Info-Dialog des Programms! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! BENUTZUNG AUF EIGENE GEFAHR !!!!!!!!!!!!!!! Viel Spass acrypt (c) roland mundloch 1996, alle rechte vorbehalten. romundloch@aol.com