Lizenzvereinbarung und Gew„hrleistung ===================================== 1. Begriffsbestimmungen ----------------------- Im Sinne der nachfolgenden Vorschriften dieser Vereinbarung bedeuten - Autoren: Werner Fehn, Schuttenhofweg 220, 52080 Aachen Carsten Wimmer, Freunder Landstr. 53a, 52078 Aachen - Lizenznehmer: derjenige, der das Programm nutzt, verbreitet, vervielf„ltigt, vertreibt oder in einer sonstigen Form verwendet, gleich ob es sich um eine natrliche oder juristische Person handelt. - Programm: Der ausfhrbare Programmcode, seine Beschreibung, Bedienungsanleitungen, Hilfetexte sowie diese Lizenzvereinbarung fr CapiTel. - Benutzung, Nutzung: Der bestimmungsgem„áe Gebrauch, beginnend mit dem Laden des ausfhrbaren Programmes in den Arbeitsspeicher des Rechners. - Programmarchiv: Das Programm und alle zugeh”rigen Dateien, die vom Autor zum Vertrieb zusammengefasst wurden - grobes Verschulden: Vorsatz und grobe Fahrl„ssigkeit, auch des Erfllungsgehilfen. 2. Gegenstand ------------- 2.1 Die Autoren gew„hren dem Lizenznehmer das nicht ausschlieáliche Recht zur Nutzung des Programms im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen. 2.2 Das Programm unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechts. Es darf nur in unver„nderter Form und unter Beifgung dieser Lizenzvereinbarung vertrieben, vervielf„ltigt oder verbreitet werden. Der Vertrieb, die Vervielf„ltigung und die Verbreitung des vollst„ndigen Programmarchivs sind nur erlaubt, solange sie unentgeltlich erfolgt. Die Verbreitung, der Vertrieb und die Vervielf„ltigung ist nicht unentgeltlich, wenn das Programm zusammen mit anderen Gegenst„nden, die nicht unentgeltlich abgegeben werden, wie z.B. Modems oder Zeitschriften, erfolgt. Im Fall der entgeltlichen Verbreitung, Vervielf„ltigung oder des Vertriebes ist vor der Verbreitung, Vervielf„ltigung oder dem Vertrieb die schriftliche Erlaubnis des Autors erforderlich. 2.3 Der Lizenznehmer ist nicht befugt, sich Zugang zum Quellcode des Programmes zu verschaffen oder irgendwelche Ver„nderungen an dem Programm oder einem seiner Bestandteile vorzunehmen, wenn er nicht vom Autor hierzu ausdrcklich erm„chtigt wurde. 2.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm 60 Tage lang unentgeltlich zu nutzen. Die Frist beginnt mit der ersten Benutzung des Programms. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Benutzung nur gestattet, wenn der Benutzer eine Nutzungslizenz erworben hat (Registrierung). Natrliche Personen als Lizenznehmer sind berechtigt, das Programm auf beliebig vielen Rechnern zu nutzen, solange sichergestellt ist, daá das Programm ausschlieálich von dem Lizenznehmer genutzt wird und zu einem Zeitpunkt nur eine Kopie des Programms benutzt wird. Juristische Personen als Lizenznehmer haben fr jede natrliche Person, die das Programm nutzt, eine Lizenz zu erwerben. 2.5 Die Registrierung erfolgt durch šberweisung eines Betrages in H”he von 45,00 DM auf das in ORDER.TXT genannte Konto unter Angabe des Namens. Die Autoren verpflichten sich, sp„testens vier Wochen nach Erhalt der Registrierungsgebhr mittels E-Mail einen Freischaltungs-Code an den Lizenznehmer zu bermitteln, der die vom Lizenznehmer benutzte Programmversion als registriert kennzeichnet. Der Autor ist bemht, die Registrierung schneller vorzunehmen. Nachdem der Lizenznehmer alles erforderliche getan hat, um die Registrierungsgebhr auf das Konto des Autors zu berweisen, ist er berechtigt, das Programm bis zum Erhalt der Registrierung auch ber die 60-Tage-Frist zu nutzen. Geht die Registrierungsgebhr aus Grnden, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, beim Autor nicht ein oder ist aus Grnden, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, eine Registrierung nicht m”glich, hat der Lizenznehmer unverzglich nach Bekanntwerden dieser Umst„nde die Registrierung zu erm”glichen. Hat der Lizenznehmer vier Wochen nach šberweisung der Registrierungsgebhr noch keinen Registrierungscode erhalten, so hat er sich auf seine Kosten mit dem Autor in Verbindung zu setzen und diesen ber diesen Umstand zu informieren. 2.6 Mit der Registrierung erwirbt der Benutzer das Recht, das Programm zu nutzen. Ferner erwirbt er das Recht, Weiterentwicklungen und Updates des Programmes zu den gleichen Bedingungen zu nutzen. Die Registrierung begrndet keinen Anspruch gegen den Autor des Programms, das Programm weiterzuentwickeln oder ge„nderten Gegebenheiten anzupassen. Der Autor ist hierzu berechtigt, aber nicht verpflichtet. 3. Gew„hrleistung ----------------- 3.1 Das Programm wird berlassen, wie es ist. Es besteht kein Anspruch auf Weiterentwicklung oder Žnderung des Programmes. 3.2 Die Autoren haften ausschlieálich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 3.3 Im Falle von Programmfehlern, die weder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, noch arglistig verschwiegen wurden, ist jedweder Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt nicht fr Sch„den, die durch Vorsatz oder grobe Fahrl„ssigkeit der Autoren oder ihrer Erfllungsgehilfen (grobes Verschulden) entstanden sind oder fr die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Das Recht auf Wandlung oder Minderung bleibt in jedem Falle unberhrt. 3.4 Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Lieferung eines fehlerfreien Programmes. 3.5 Es obliegt dem Lizenznehmer, zu prfen, ob das Programm mit der auf seinem Rechner installierten Hard- und Software zusammen funktioniert. Eine Garantie fr die Funktionsf„higkeit des Programmes mit jeglicher Hard- und Software besteht nicht. Es besteht daher kein Anspruch auf Lieferung von Treibern oder Modifizierung des Programmes. Fr den Fall, daá ein Fehler des Programmes vorliegt, bleibt das Recht auf Wandlung oder Minderung unberhrt. Ebenso unberhrt bleibt die Haftung fr grobes Verschulden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.6 Die Autoren sind nicht verpflichtet, den Lizenznehmer durch Beratung oder in sonstiger Weise bei der Benutzung des Programmes zu untersttzen. Fr die Mitteilung von Hard- und Softwareunvertr„glichkeiten und sonstiger bei der Benutzung des Programmes auftretender Probleme ist der Autor jedoch dankbar. 4. Sonstige Bestimmungen ------------------------ 4.1 Soweit rechtlich m”glich wird als Gerichtsstand Aachen vereinbart. 4.2 Fr s„mtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Autoren und dem Lizenznehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen in das Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. 4.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen davon unberhrt. Autoren und Lizenznehmer sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Klausel eine solche zu vereinbaren, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am n„chsten kommt. 4.4 Žnderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedrfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere fr ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis selbst. Das Schriftformerfordernis ist bei Verwendung eines Telefax-Ger„tes gewahrt.