Lizenz Albatros CD/Media Player ist Shareware. Sie k”nnen das Programm 30 Tage lang kostenlos testen. Nach Ablauf des Testzeitraums mssen Sie das Programm bei dem Autor registrieren lassen, falls Sie es weiter verwenden wollen. Dieser 30-Tage-Zeitraum betrifft nur Versionen 2.x und darber. Diese Sharewareversion darf kostenlos weitergegeben werden, entweder auf elektronischem Wege ber Mailboxen o.„., oder auf Datentr„gern. Fr die Weitergabe darf eine Bearbeitungsgebhr erhoben werden, die jedoch 5 DM nicht bersteigen darf (bei Programmsammlungen anteilig gerechnet). Das Programm darf nur als vollst„ndiges Archiv und unver„ndert weitergegeben werden, so, wie es vom Autor vorgesehen wurde. Die registrierte Version darf mehrfach auf verschiedenen Rechnern installiert werden. Es muá jedoch sichergestellt werden, daá das Programm zu einem Zeitpunkt nur auf einem Rechner in Verwendung ist. Sobald Installationen auf mehreren Rechnern gleichzeitig verwendet werden, sind entsprechend zus„tzliche Lizenzen erforderlich. Der Autor bernimmt keinerlei Garantie fr Fehlerfreiheit des Produkts. Der Autor bernimmt auch keinerlei Haftung fr Datenverluste oder Sch„den jedwelcher Art, die durch die Verwendung von Albatros CD/Media Player entstehen k”nnten. Der Autor garantiert auch nicht, daá das Programm fr einen bestimmten Zweck geeignet ist. Falls das Programm in Verbindung mit einem kommerziellen Softwareprodukt oder mit Hardware weitergegeben werden soll ("Bundling"), muá vorher die schriftliche Genehmigung des Autors eingeholt werden. Bei Aufnahme des Programms in eine Sammlung von Shareware- und Freeware- Programmen auf Diskette oder CD-ROM ist die schriftliche Genehmigung des Autors, sowie ein Belegexemplar erforderlich. Falls eine Lizenz als Erneuerung einer Lizenz einer vorhergehenden Version erworben wurde ("Update"), so erlischt damit die Lizenz fr die vorhergehende Version. Eine erworbene Lizenz ist immer eine Versionslizenz, d.h. sie ist gltig fr alle Versionen des Programms mit der gleichen Haupt-Versionsnummer. Es muá eine neue Lizenz erworben werden, wenn eine neue Version des Programms eine andere Haupt-Versionsnummer besitzt als die vorherige. Ein Registrierungs-Key darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Falls das Programmpaket in komprimierter Form weiterverteilt wird ("Archiv"), darf nur ein Format verwendet werden, das lange Dateinamen und erweiterte Attribute untersttzt. Programm Versionen, die ausdrcklich mit "BETA" bezeichnet sind, drfen auf KEINEN FALL auf CD ROM gepresst werden oder durch Dritte gegen IRGENDEINEN GELD BETRAG VERKAUFT werden. norbert heller (februar 1996)